Nach einer Straftat ist der Leidensweg des Opfers in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht zu Ende. Für ein Opfer, welches durch eine Straftat unmittelbar oder mittelbar einen körperlichen, seelischen und/oder materiellen Schaden erlitten hat, können sich die Lebensumstände erheblich verändern. Im Rahmen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens wird das Opfer in die passive Rolle des Zeugen gedrängt. Die gestellten Fragen nach den erlittenen Schäden sind im Grunde genommen nur als Beweismittel für die Verurteilung des Täters interessant. Eventuelle staatliche Hilfen in Form eines finanziellen Ausgleiches setzen erst auf Antrag des Opfers und zeitverzögert ein.

Als Opferanwältin helfe ich Ihnen aktiv zu werden, ich habe die Möglichkeiten, berechtigte Ansprüche und Rechte schnell durchzusetzen. Im Ermittlungs- und Strafverfahren kann ich unter anderem

Sind sie Opfer von bestimmten Straftaten wie z.B.

haben Sie nochmals besondere Rechte am Strafverfahren teilzunehmen.

Als Nebenkläger sind Sie nicht nur auf die Zeugeneigenschaft beschränkt, sondern Sie erhalten das Recht, neben der Staatsanwaltschaft als selbständiger Verfahrensbeteiligter aktiv am Strafprozess teilzunehmen. Sie erhalten folgende Rechte: