Nach einer Straftat ist der Leidensweg des Opfers in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht zu Ende. Für ein Opfer, welches durch eine Straftat unmittelbar oder mittelbar einen körperlichen, seelischen und/oder materiellen Schaden erlitten hat, können sich die Lebensumstände erheblich verändern. Im Rahmen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens wird das Opfer in die passive Rolle des Zeugen gedrängt. Die gestellten Fragen nach den erlittenen Schäden sind im Grunde genommen nur als Beweismittel für die Verurteilung des Täters interessant. Eventuelle staatliche Hilfen in Form eines finanziellen Ausgleiches setzen erst auf Antrag des Opfers und zeitverzögert ein.
Als Opferanwältin helfe ich Ihnen aktiv zu werden, ich habe die Möglichkeiten, berechtigte Ansprüche und Rechte schnell durchzusetzen. Im Ermittlungs- und Strafverfahren kann ich unter anderem
- frühzeitig Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und Beweismittel besichtigen,
- Sie bei der polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmung begleiten, beraten und unterstützen,
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz stellen und damit beispielsweise ein Kontaktverbot erzielen,
- während des gerichtlichen Verfahrens, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, erreichen, dass der/die Angeklagte oder die Öffentlichkeit von der Verhandlung zeitweise ausgeschlossen werden,
- bereits im Strafverfahren Schadensersatzansprüche gegen den Täter durchzusetzen, so dass ein weiterer zivilrechtlicher Prozess erspart bleibt.
Sind sie Opfer von bestimmten Straftaten wie z.B.
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern),
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, Aussetzung),
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Menschenraub, Geiselnahme, Nachstellung),
- Straftaten gegen das Leben (Mord und Totschlag), wobei hier Angehörige des Getöteten das Nebenklagerecht ausüben können,
haben Sie nochmals besondere Rechte am Strafverfahren teilzunehmen.
Als Nebenkläger sind Sie nicht nur auf die Zeugeneigenschaft beschränkt, sondern Sie erhalten das Recht, neben der Staatsanwaltschaft als selbständiger Verfahrensbeteiligter aktiv am Strafprozess teilzunehmen. Sie erhalten folgende Rechte:
- über mich, Einsicht in die Strafakte,
- uneingeschränkte Anwesenheit in der Hauptverhandlung,
- Ausübung des Fragerechts in der Hauptverhandlung,
- Stellung von Beweisanträgen,
- Abgabe von Erklärungen zu Beweiserhebungen,
- Abgabe einer Schlusserklärung,
- Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil.





